Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration

Lfd.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen im 

1. bis 18. Monat

19. bis 36. Monat

1

2

3

4

C1

Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)

a)

Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten konzipieren

8

 

b)

IT-Systeme auswählen, installieren und konfigurieren

c)

externe IT-Ressourcen bewerten, auswählen und in ein IT-System integrieren

d)

Kompatibilitätsprobleme von IT-Systemen und Systemkomponenten beurteilen und lösen

 

12

e)

Testkonzepte erstellen sowie Tests durchführen und dokumentieren

f)

Systemübergabe planen und mit den beteiligten Organisationseinheiten sowie Kunden und Kundinnen abstimmen und durchführen

g)

Datenübernahmen planen und durchführen

C2

Installieren und Konfigurieren von Netzwerken (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)

a)

Netzwerkprotokolle und -schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten und auswählen

4

 

b)

Netzwerkkomponenten auswählen, installieren und konfigurieren

c)

Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren und dokumentieren

 

6

C3

Administrieren von IT-Systemen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)

a)

Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen erstellen und einführen

7

 

b)

Lizenzrechte verwalten und die Einhaltung von Lizenzbestimmungen überwachen

c)

Berechtigungskonzepte entwerfen, abstimmen und umsetzen

d)

Systemaktualisierungen evaluieren und durchführen

e)

Konzepte zur Datensicherung und -archivierung erstellen und umsetzen

f)

Konzepte zur Daten- und Systemwiederherstellung erstellen und umsetzen

 

14

g)

Systemauslastung überwachen und Ressourcen verwalten

h)

Systemverhalten überwachen, bewerten und Maßnahmen ergreifen

i)

Benutzeranfragen aufnehmen, analysieren und bearbeiten