Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. |
Teil des Ausbildungsberufsbildes |
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
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1. bis 18. Monat |
19. bis 36. Monat |
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1 |
2 |
3 |
4 |
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A1 |
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
a) |
Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden |
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b) |
Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen |
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c) |
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
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d) |
Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen |
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e) |
Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen |
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f) |
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen |
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g) |
Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen |
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h) |
betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen |
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i) |
eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken |
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A2 |
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
a) |
im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
3 |
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b) |
Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden |
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c) |
Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden |
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d) |
Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen |
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e) |
Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen |
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f) |
Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten |
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2 |
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g) |
Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten |
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h) |
Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren |
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A3 |
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
a) |
marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen |
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b) |
Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen |
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c) |
technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen |
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5 |
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d) |
Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen |
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A4 |
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
a) |
IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren |
5 |
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b) |
Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden |
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c) |
systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben |
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7 |
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d) |
Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen |
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e) |
Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen |
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A5 |
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
a) |
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren |
4 |
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b) |
Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren |
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8 |
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c) |
im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-IstVergleich durchführen |
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A6 |
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
a) |
betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten |
6 |
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b) |
Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren |
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c) |
Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen |
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6 |
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d) |
Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und an den Datenschutz beraten |
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e) |
Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen |
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A7 |
Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
a) |
Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren |
7 |
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b) |
Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren |
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c) |
Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen |
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d) |
Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen |
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e) |
Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen |
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f) |
Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten |
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A8 |
Betreiben von IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
a) |
Netzwerkkonzepte für unterschiedliche Anwendungsgebiete unterscheiden |
3 |
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b) |
Datenaustausch von vernetzten Systemen realisieren |
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c) |
Verfügbarkeit und Ausfallwahrscheinlichkeiten analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten |
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d) |
Maßnahmen zur präventiven Wartung und zur Störungsvermeidung einleiten und durchführen |
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e) |
Störungsmeldungen aufnehmen und analysieren sowie Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen |
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3 |
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f) |
Dokumentationen zielgruppengerecht und barrierefrei anfertigen, bereitstellen und pflegen, insbesondere technische Dokumentationen, System- sowie Benutzerdokumentationen |
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A9 |
Inbetriebnehmen von Speicherlösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) |
a) |
Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, festlegen und implementieren |
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5 |
b) |
Speicherlösungen, insbesondere Datenbanksysteme, integrieren |
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A10 |
Programmieren von Softwarelösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) |
a) |
Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten sowie Schnittstellen festlegen |
5 |
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b) |
Programmiersprachen auswählen und unterschiedliche Programmiersprachen anwenden |
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c) |
Teilaufgaben von IT-Systemen automatisieren |
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10 |