Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 18. Monat

19. bis 36. Monat

1

2

3

4

A1

Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

a)

Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden

12

 

b)

Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen

c)

Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen

d)

Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen

e)

Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen

f)

Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen

g)

Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen

h)

betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen

i)

eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken

A2

Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

a)

im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen

3

 

b)

Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden

c)

Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden

d)

Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen

e)

Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen

f)

Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten

 

2

g)

Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten

h)

Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren

A3

Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

a)

marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen

10

 

b)

Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen

c)

technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen

 

5

d)

Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen

A4

Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

a)

IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren

5

 

b)

Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden

c)

systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben

 

7

d)

Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen

e)

Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen

A5

Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)

a)

betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren

4

 

b)

Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren

 

8

c)

im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-IstVergleich durchführen

A6

Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

a)

betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten

6

 

b)

Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren

c)

Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen

 

6

d)

Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und an den Datenschutz beraten

e)

Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen

A7

Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)

a)

Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren

7

 

b)

Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren

c)

Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen

d)

Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen

e)

Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen

f)

Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten

A8

Betreiben von IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)

a)

Netzwerkkonzepte für unterschiedliche Anwendungsgebiete unterscheiden

3

 

b)

Datenaustausch von vernetzten Systemen realisieren

c)

Verfügbarkeit und Ausfallwahrscheinlichkeiten analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten

d)

Maßnahmen zur präventiven Wartung und zur Störungsvermeidung einleiten und durchführen

e)

Störungsmeldungen aufnehmen und analysieren sowie Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen

 

3

f)

Dokumentationen zielgruppengerecht und barrierefrei anfertigen, bereitstellen und pflegen, insbesondere technische Dokumentationen, System- sowie Benutzerdokumentationen

A9

Inbetriebnehmen von Speicherlösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)

a)

Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, festlegen und implementieren

 

5

b)

Speicherlösungen, insbesondere Datenbanksysteme, integrieren

A10

Programmieren von Softwarelösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)

a)

Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten sowie Schnittstellen festlegen

5

 

b)

Programmiersprachen auswählen und unterschiedliche Programmiersprachen anwenden

c)

Teilaufgaben von IT-Systemen automatisieren

 

10